Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland laut VG Schleswig rechtmäßig

Schleswig (jur). Einfach nur die Corona-Pandemie in der zweiten Heimat im Nordseebad St. Peter-Ording überleben - die Kommunen können dem ein Ende setzen. Der Landkreis Nordfriesland dürfte die Anreise zum Zweitwohnsitz und dessen Nutzung zu touristischen oder Freizeitzwecken durch eine Allgemeinverfügung verbieten, um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung abzuwehren, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom Mittwoch, 25. März 2020 (Az.: 1 B 30/20). Die Antra ...

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