BSG Kassel entscheidet zur Vermögensberücksichtigung bei Hartz IV
Kassel (jur). Menschen, die Hilfe benötigen, können mit dem vorhandenen Geld ihre Schulden begleichen, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV-Leistungen stellen. Handelt es sich bei dem Geld um Vermögen, wie etwa eine ausbezahlte Lebensversicherung, kann im gleichen Monat nach der Begleichung der Schuld ein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen entstehen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 20. Februar 2020, entschieden hat (Az.: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung vo ...
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