Laut VG Göttingen hat Schutz vor Corona-Pandemie Vorrang vor Geburtstagsfeier

Göttingen (jur). Selbst eine geplante Feier zum runden Geburtstag ist kein Grund, ein behördliches Verbot von Veranstaltungen, das im Zuge der Corona-Pandemie erlassen wurde, aufzuheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Dienstag, 24. März 2020, verkündeten Beschluss entschieden und die entsprechende infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen bestätigt (Az.: 4 B 56/20). Um die Corona-Krise zu bekämpfen, hatte die Stadt Göttingen am 17. März ...

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