BGH Karlsruhe gesteht betreuter Person nur Schonvermögen zu
Karlsruhe (jur). Wenn unter Betreuung stehende Personen ihr Pflegegeld ansparen, müssen sie ihren Berufsbetreuer grundsätzlich immer aus diesem Vermögen bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 500/19) entschied, dass hiermit keine besondere Härte verbunden ist. Der streitige Fall betraf eine Frau aus Köln, die unter Betreuung steht. Sie war auf Sozialhilfeleistungen angewiesen und erhielt auch ein monatliches Pflegegeld. Letzteres gab sie jedoch nicht ganz aus, sond ...
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