Laut BGH Karlsruhe müssen Ärzte auch Privatpatienten über eventuelle Kosten informieren

Karlsruhe. Bei nicht allgemein akzeptierten Behandlungsmethoden müssen Ärzte auch Privatpatienten darauf hinweisen, dass ihre Krankenkasse die Kosten möglicherweise nicht oder nicht vollständig übernimmt. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen die Patienten jedoch nachweisen, dass sie sich bei korrekter Information gegen die Behandlung entschieden hätten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 21. Februar 2020, veröffentlichten Urteil (Az: VI ZR 92/19), ent ...

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