Laut SG Düsseldorf muss Sozialamt bei Hitzewelle keine kühlenden Vorhänge bezahlen
Düsseldorf (jur). Das Sozialamt muss die Kosten für kühlende Verdunkelungsvorhänge im Falle einer Hitzewelle für mittellose Personen nicht übernehmen. Weil sich die Betroffenen - wie andere Bürger auch - mit Nachtlüftung oder mit feuchten Laken vor den Fenstern selbst Kühlung verschaffen können, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 6. März 2020, verkündeten rechtskräftigen Beschluss (Az.: S 17 SO 303/19 ER). Im streitigen Fall hatte eine Frau aus Leverkusen ...
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