Laut VG Berlin ist die Kleidung in Prüfungen nur in Ausnahmefällen prüfungsrelevant

Berlin (jur). Das Tragen von Jeans darf eine Hochschulprüfung grundsätzlich nicht verschlechtern. Nur wenn der Stil der Bekleidung selbst Gegenstand der Prüfung ist, wie bei einer Prüfung im Bereich Modedesign oder wenn ein offensichtlicher Bezug zum Prüfungsgegenstand besteht, wie z.B. bei Sicherheitskleidung für Feuerwehrleute, darf die "Kleidung" in die Prüfungsnote einbezogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag 30. März 2020 verkündeten Urteil (Az.: VG ...

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