VG Stuttgart gibt Infektionsschutz Vorrang vor Verkaufsveranstaltung

Stuttgart (jur). Die Stadt Wertheim durfte die Late-Night -Veranstaltung in einem Einkaufszentrum verbieten, um das Corona Virus SARS-Co-V-2 einzudämmen. Die Veranstaltung mit den ab 20 Uhr gültigen Rabatten könne auf begrenztem Raum besonders viele Menschen anziehen und damit die Gefahr einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus erhöhen, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Montag, 16. März 2020, veröffentlichten Beschluss vom 14. März 2020 (Az.: 16 K 1466/20). In dies ...

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