Nach BVerwG Leipzig mindert Unterhaltsvorschuss das Schüler-Bafög meist nicht
Leipzig (jur). Wenn der Staat mit Unterhaltsvorschüssen für einen Schüler einspringt, weil keine Unterhaltszahlungen geleistet wurden, reduzieren sie das Bafög des Schülers in der Regel nicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, den 27. Februar 2020 (Az.: 5 C 5.19), dass Unterhaltsvorschussleistungen "sonstige Einnahmen" sind, für die Auszubildende den allgemeinen Einkommensfreibetrag von 290 Euro pro Monat beanspruchen können. Der spezifische Fall betraf ein ...
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