Für VG Düsseldorf hat Gesundheitsschutz Vorrang vor Gewinninteresse

Düsseldorf (jur). Selbst Spielhallenbetreiber haben kein Glück mit der Coronavirus-Pandemie. Das öffentliche Interesse an einer Verzögerung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 rechtfertigt die Schließung der Spielhallen, so das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem Beschluss vom Freitag, 20. März 2020 (Az.: 7 L 575/20). Konkret bezog sich der Beschluss auf die von der Stadt Langenfeld angeordnete generelle Schließung der Spielhallen bis zum 19. April 2020. Der Bürgermeister verwies auf d ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2y51kwt
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt