Für VG Düsseldorf hat Gesundheitsschutz Vorrang vor Gewinninteresse
Düsseldorf (jur). Selbst Spielhallenbetreiber haben kein Glück mit der Coronavirus-Pandemie. Das öffentliche Interesse an einer Verzögerung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 rechtfertigt die Schließung der Spielhallen, so das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem Beschluss vom Freitag, 20. März 2020 (Az.: 7 L 575/20). Konkret bezog sich der Beschluss auf die von der Stadt Langenfeld angeordnete generelle Schließung der Spielhallen bis zum 19. April 2020. Der Bürgermeister verwies auf d ...
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