LSG Darmstadt verweigert Elterngeld für Postbeamten mit Wohnsitz in den USA

Darmstadt (jur). Es gibt grundsätzlich kein deutsches Elterngeld bei einem Wohnsitz im Ausland. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 4. März 2020, verkündeten Urteil klargestellt und die Klage eines in den USA lebenden Postbeamten abgewiesen (Az.: L 5 EG 9/18). Nach den Bestimmungen des Elterngeldes muss für den Anspruch auf Elterngeld ein deutscher Wohnsitz vorhanden sein. Ausnahme: Der Elternteil steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv ...

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