LSG Celle sieht in Begleithund kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Celle (jur). Im Gegensatz zu Blindenhunden sind so genannte Begleit- oder Assistenzhunde kein Hilfsmittel, das von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, 23. März 2020, verkündeten Urteil (Az.: L 16 KR 253/18) entschieden. Es wies damit einen Jungen ab, der jetzt zehn Jahre alt ist und unter den Folgen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft leidet. Er ist das vierte von sechs ...
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