LSG Celle sieht in Begleithund kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

Celle (jur). Im Gegensatz zu Blindenhunden sind so genannte Begleit- oder Assistenzhunde kein Hilfsmittel, das von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, 23. März 2020, verkündeten Urteil (Az.: L 16 KR 253/18) entschieden. Es wies damit einen Jungen ab, der jetzt zehn Jahre alt ist und unter den Folgen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft leidet. Er ist das vierte von sechs ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/33EXxl6
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag