Für BVerfG Karlsruhe gilt Ausschluss von Sozialhilfeleistungen für EU-Bürger weiter
Karlsruhe (jur). Ausländerinnen und Ausländer aus der EU, die nicht in Deutschland arbeiten und kein anderes Aufenthaltsrecht haben, haben nach wie vor keinen Anspruch auf fortlaufende Sozialleistungen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Mittwoch, 4. März 2020, veröffentlichten Beschluss die Vorlage des Sozialgerichts Darmstadt, die die bestehenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig hält, für unzulässig erklärt, (Az.: 1 BvL 1/20). Ende 2016 hatte der G ...
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