Laut EuGH Luxemburg darf Ungarn neben „Werbesteuer“ weitere „Sondersteuer“ erheben
Luxemburg (jur). Die EU-Länder dürfen Werbeeinnahmen im Internet und damit auch ausländische Unternehmen wie Google besteuern. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg über eine Steuer in Ungarn, das am Dienstag, 3. März 2020, verkündet wurde (Az.: C-482/1). In anderen Urteilen billigte er progressive ungarische Sondersteuern auf Telekommunikation (Az.: C-75/18) und Einzelhandel (Az.: C-323/18). Ungarn hatte 2014 eine "Werbesteuer" auf Umsätz ...
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