BayOLG München sieht in Bluttest für Häftlinge keinen Grundrechtsverstoß
München (jur). Wenn ein Gefangener in ein Gefängnis eingeliefert wird, muss er auf übertragbare Krankheiten wie HIV oder Hepatitis B und C getestet werden. Zum Schutz des Gefängnispersonals und anderer Häftlinge muss eine entsprechende Blutprobe geduldet werden, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 4. Dezember 2019 (Az.: 203 StObWs 1159/19). Der konkrete Fall betraf einen verurteilten Täter, der nach mehreren Überst ...
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