Laut EuGH Luxemburg kann Markenamt „gute Sitten“ nicht alleine definieren

Luxemburg (jur). Es ist wahrscheinlich, dass Kleidung, Kosmetika oder Sportartikel weiterhin unter der Marke "Fack Ju Göhte" erhältlich sein werden. Das EU-Markenamt EUIPO und später auch das Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG) haben dies zu Unrecht abgelehnt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, den 27. Februar 2020 (Az.: C-240/18) Sie hätten nicht ausreichend berücksichtigt, dass dieser Filmtitel "von der deutschsprachigen breiten Öff ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2PCv9tS
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt