Laut Bayrischem Verfassungsgerichtshof München gehen im Zweifel Leben und Gesundheit vor

München (jur). Im Kampf gegen das neue Coronavirus gilt: im Zweifelsfall für Leben und Gesundheit. Auch wichtige Freiheitsrechte müssen in den Hintergrund treten, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einem Eilbeschluss der am Freitag, den 27. März 2020, verkündet wurde, entschieden hat (Az.: Vf. 6-VII-20). Er wies damit einen Eilantrag gegen die "Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Coronapandemie" vom 24. März 2020 ab. Es ...

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