Laut OVG Münster sind für fünfköpfige obdachlose Familie 30 qm Platz zu wenig
Münster (jur). Die Unterbringung einer fünfköpfigen obdachlosen Familie in zwei Räumen von zusammen nur 30 Quadratmetern ist unmenschlich. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom Freitag, dem 6. März 2020, das die Stadt Köln verpflichtet, eine Mutter mit ihren beiden minderjährigen Töchtern und zwei erwachsenen Töchtern in einer anderen Unterkunft unterzubringen (Az.: 9 B 187/20). Im streitigen Fall hatte die Stadt die seit sechs Monaten ...
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