OLG Frankfurt/Main bewertet Umdrehen zum Kind während der Fahr als grob fahrlässig
Frankfurt/Main (jur). Wenn Fahrer sich während sie fahren umdrehen, um zu Ihrem Kind auf dem Rücksitz zu blicken, ist das grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer den Verdacht hat, dass das Kind einen gefährlichen Gegenstand in der Hand hält, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, dem 9. März 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 U 43/19). In dem Rechtsstreit hatte ein Vater ein Auto von der klagenden Autovermietung gemietet. Er fuhr ...
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