Nach OLG Braunschweig muss Polizeiarzt Invaliditätsbescheinigung wahrheitsgemäß ausfüllen

Braunschweig (jur). Ein Polizeibeamter muss sich auf eine Bescheinigung eines Polizeiarztes über Gesundheitsschäden auch verlassen können. Wenn der Polizeiarzt einen Gesundheitsschaden in einem Versicherungsnachweis für einen Invaliditätsanspruch nicht erwähnt, muss der Bund hierfür haften, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig in einem Beschluss am Mittwoch, 4. März 2020 (Az.: 11 U 85/18). Ein Bundespolizist bekam damit recht. Er hatte nach einem Motorradunfall Brüche in beiden ...

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