OVG Münster fordert während Demo Abdeckung von Kameras

Münster (jur). Die "Anwesenheit" von Überwachungskameras während einer Demonstration greift in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Denn diese ist "grundsätzlich geeignet, einzuschüchternd oder abschreckend auf die Versammlungsteilnehmer zu wirken", wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag, den 13. März 2020, in Münster entschieden hat (Az.: 15 B 332/20). Während einer Versammlung, die für den 14. März 2020 geplant war, muss das Kölner Polizeipräsi ...

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