SG Detmold gesteht behinderter Mutter Unterstützung bei Erziehung zu

Detmold (jur). Auch Behinderte Eltern müssen ihre Kinder zu Freizeitaktivitäten und zur Schule bringen können. Ist dies mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder dem Fahrdienst nur unzureichend möglich, kann der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe verpflichtet werden, die Kosten für ein behindertengerechtes Auto zu übernehmen, entschied das Sozialgericht Detmold in einem am Montag, 2. März 2020, verkündeten rechtskräftigen Urteil (Az.: S 11 SO 255/18). Im vorliegen ...

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