BVerwG Leipzig sieht in Reutlingen zunächst keine Dieselfahrverbote
Leipzig (jur). Wenn die Kommunen den vorgeschriebenen Stickstoffdioxid-Grenzwert auf "hinreichend sicherer Grundlage" voraussichtlich einhalten können, müssen sie in ihrem Luftreinhaltungsplan kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorsehen. So muss die Stadt Reutlingen ihren Luftreinhalteplan zwar ändern und ihre Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung korrigieren, aber nicht unbedingt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorsehen, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag, ...
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