SG Düsseldorf sieht in Explosion von Akku für E-Zigaretten keinen Arbeitsunfall

Düsseldorf (jur). Wenn ein privater Akku während der Arbeit in der Hosentasche explodiert, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Düsseldorfer Sozialgericht in einem am Freitag, dem 6. März 2020, verkündeten Urteil (Az.: S 6 U 491/16) klargestellt. Auf diese Weise wies es eine Dampf-Raucherin ab, deren Ersatzakku für ihre E-Zigarette in der Hosentasche Feuer gefangen hatte. Die Klägerin war unter anderem für die Entsorgung des Abfalls verantwortlich. Am Morgen schlos ...

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