VerwG Berlin verweigert „Bereinigung“ einer Schülerakte bei Schulwechsel
Berlin (jur). Datenschutzbestimmungen können einen gewalttätigen und störenden Schüler nicht zu einem unbeschriebenen Blatt machen. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten schützt, kann ein Schüler bei einem Schulwechsel nicht die "Bereinigung" seiner Schulakte und der vielen darin enthaltenen Eintragungen verlangen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch, 4. März 2020, verkündeten Urteil (Az.: VG 3 L 1028.19). Ein 13-jähriger Schüler, der ...
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