Laut BSG Kassel muss Jobcenter nicht an Ausbildungskosten beteiligt werden

Kassel (jur). Hartz IV-Aufstocker können nicht das Jobcenter an den Kosten für eine Ausbildung beteiligen. Diese Kosten werden nicht mindernd auf Einnahmen aus anderen Tätigkeiten angerechnet, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 20. März 2020, verkündeten Urteil vom Vortag (Az: B 4 AS 1/20 R). Damit wies es eine Frau aus Dresden ab. Sie versuchte, durch verschiedene Büro- und Hilfstätigkeiten Geld zu verdienen, war aber auf ergänzende Leistungen aus Ha ...

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