VG Koblenz verneint bei erfolgversprechender Ermittlungsmöglichkeit ein Fahrtenbuch

Koblenz (jur). Wenn der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht klar ist, darf die Strafverfolgungsbehörde dem Fahrzeughalter nicht vorschnell vorschreiben, ein Fahrtenbuch zu führen. Sofern nur wenige Personen in Betracht kommen, müssen sie befragt werden, wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag, 17. Dezember 2019, veröffentlichten Urteil entschieden hat. (AZ.: 4 K 773/19.KO). Der Kläger ist der Halter eines Motorrades. Dieses war im Juli 2018 innerorts mit 63 Stundenkilo ...

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