BGH Karlsruhe erschwert Durchsetzung privater Knöllchen

Karlsruhe (jur). Betreiber von Gratisparkplätzen für Kunden oder Besucher haben Schwierigkeiten, bei Missbrauch ein "erhöhtes Parkentgelt" durchzusetzen. Leugnet der Halter einen eigenen Verstoß, muss er den Kreis der möglichen Fahrer zwar benennen, aber die konkrete Person muss vom Parkplatzbetreiber ermittelt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. XII ZR 13/19) am Mittwoch, 18. Dezember 2019. Konkret ging es um Parkplätze eines Krankenhauses im Sauerland. Diese ...

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