OVG Koblenz lehnt Abschaltauflagen für Windräder während Vogelzug ab

Koblenz (jur). Da Kraniche durch Windkraftanlagen seit Jahren kaum geschädigt wurden, müssen die Windkraftanlagen auch während der Zugzeit der Vögel nicht abgeschaltet werden. Für die geschützten Tiere ist das Risiko offenbar gering, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag, den 3. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az.: 1 A 11643/17.OVG). In Deutschland ziehen jeden Herbst rund 200.000 Kraniche nach Süden, kehren im Frühjahr zurück oder ...

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