Landesverfassungsgericht Schleswig verweist bei wasserrechtlichem Frackingverbot auf Bund
Schleswig (jur). Die Bundesländer haben in wasserrechtlicher Hinsicht keinerlei Handhabe für ein Frackingverbot. Die Zuständigkeit hierfür beim Bund. Daher ist eine Volksinitiative in Schleswig-Holstein in dieser Hinsicht unzulässig, urteilte das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig am Freitag, 6. Dezember 2019 (Az.: LVerfG 2/18). Die "Volksinitiative zum Schutz des Wassers" will verschiedene Änderungen im Landeswassergesetz und im Landesverwaltungsgesetz erreichen, d ...
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