VG Köln bestätigt Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer in Obdachlosenunterkunft

Köln (jur). Ausländer, die ausreisepflichtig sind, müssen in einem Obdachlosenheim untergebracht werden, wenn es keine Unterkunft gibt. Das Recht auf Unterbringung besteht unabhängig von der Ausreisepflicht, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss vom Donnerstag, den 12. Dezember 2019 (Az.: 20 L 2567/19). Der konkrete Fall betraf ein albanisches Paar und seine beiden Kinder, die ohne Asylantrag nach Deutschland eingereist waren. Das Ausländeramt hat die Verpflichtung zur ...

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