BGH Karlsruhe: Kinderlärm aus Eltern-Kind-Zentrum ist keine schädliche Umwelteinwirkung

Karlsruhe (jur). Kinder müssen in einem Eltern-Kind-Zentrum in einer Wohnungseigentumsanlage nicht leise sein. Denn die Eigentümergemeinschaft muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Kinderlärm grundsätzlich hinnehmen, da es sich im Regelfall hierbei nicht um „schädliche Umwelteinwirkungen handelt, urteilte am Freitag, 13. Dezember 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 203/18). Im Streit stand ein vermietetes Eltern-Kind-Zentrum in einer Wohnungseigentumsanlage im ...

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