BGH Karlsruhe bestätigt Ordnungsgeld für verweigertes Umgangsrecht im Ausland
Karlsruhe (jur). Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können deutsche Familiengerichte Verstöße im Umgangsrecht von im Ausland getrennt lebenden Müttern oder Vätern leichter ahnden. Wie die Karlsruher Richter entschieden haben, dürfen deutsche Gerichte gegen den im Ausland lebenden Elternteil Ordnungsgelder verhängen, wenn dieser gegen die rechtmäßigen Umgangsregeln verstößt (Az.: XII ZB 311/19). Die Gerichte seien zumindest dann international zuständig, wenn das Kind ...
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