BVerfG Karlsruhe sieht bei VBL-Zusatzrente gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt
Karlsruhe (jur). Für die verfassungsmäßige Gleichstellung mit Ehepaaren bei der Zusatzrente im öffentlichen Dienst müssen gleichgeschlechtliche Lebenspartner keinen Antrag stellen. Die für verfassungswidrig erklärte Berechnung der Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verpflichtet den Rententräger auch ohne Antrag " die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß zu gestalten", wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, den 20. Dezember 2019 veröf ...
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