BGH Karlsruhe sieht in Betreuungsverfahren Gutachtenpflicht zur mangelnden Willensbildung

Karlsruhe (jur). Wenn die Betreuung einer psychisch kranken Person gegen deren Willen eingerichtet werden soll, muss ein Gutachter ausdrücklich die fehlende Fähigkeit zur freien Willensbildung feststellen. Andernfalls darf für eine volljährige Person kein Betreuer bestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 5. Dezember 2019 veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 144/19). Streitig war die Verlängerung einer Betreuung für einen psychisch ...

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