LSG Celle bestätigt Erhöhung des Elterngeldes durch monatliche Umsatzbeteiligung

Celle (jur). Eine monatliche Umsatzbeteiligung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt zahlte, erhöhte das Elterngeld. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einem am Montag, den 9. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az.: L 2 EG 7/19) entschieden, dass allein der monatliche Zahlungszeitraum zu berücksichtigen ist, damit eine variable Vergütung als Arbeitslohn anzusehen ist, der bei der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen ist. Die Richter in Celle ließe ...

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