BGH Karlsruhe bestätigt Versicherungsfähigkeit während Freistellungsphase

Karlsruhe (jur). Arbeitnehmer in Altersteilzeit haben auch während der Freistellungsphase Anspruch auf Krankentagegeld aus ihrer privaten Krankengeldversicherung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Dienstag, den 17. Dezember 2019, veröffentlichten Urteil (Az. IV ZR 314/17) entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht dadurch erlischt, dass die versicherte Person während dieser Zeit keinen Verdienstausfall durch Krankheit erleidet. Im konkreten Fall hat e ...

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