Keine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich für Preisänderung der Banken
Köln (jur). Banken müssen für eine Änderung ihrer Preise und sonstiger Geschäftsbedingungen nicht die aktive Zustimmung jedes einzelnen Kunden einholen. Es reicht der Hinweis, dass bei einem Widerspruch eine kostenlose Kündigungsmöglichkeit besteht, wie am Donnerstag, 19. Dezember 2019, das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied (Az.: 12 U 87/18). Im Streit steht die Geschäftsklausel einer Bank, wonach diese insbesondere die Entgelte für ihre Bankleistungen mittels einer sogenannten Z ...
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