Laut EGMR gibt es kein Recht auf Enkelkinder
Straßburg (jur). Es gibt kein Recht auf Enkelkinder. Daher können die Eltern nicht verlangen, dass das gefrorene Sperma ihres Sohnes für die Zeugung von Nachkommen auf kinderlose Paare übertragen wird, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 5. Dezember 2019 in Straßburg (Az.: 23038/19). Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention können daher nur die Rechte der Eltern abgeleitet werden, die jedoch nicht auf Großeltern oder andere nahe Verwandte übertragen ...
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