Bundesverwaltungsgericht Leipzig erschwert Genehmigung für Freiluft-Gaststätte

Leipzig (jur). Eine Freiluft-Gaststätte mit Flaschenverkauf, die in den Sommermonaten geöffnet ist, darf trotz bestehender Lärmstörungen nicht einfach von den Behörden genehmigt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag, den 12. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az.: 8 C 3.19) entschieden. Insbesondere die behördliche Genehmigung des „Rheingauer Weinbrunnen“ in Berlin im Jahr 2014 wurde für rechtswidrig erklärt. Seit 1967 befindet sich die Gaststätte "Rh ...

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