Verbot von halbautomatischen Waffen durch EuGH bestätigt
Luxemburg (jur ). Privatpersonen ist es in der EU weiterhin nicht gestattet, halbautomatische Schusswaffen zu besitzen. Das Verbot ist nicht unverhältnismäßig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, den 3. Dezember 2019 in Luxemburg (Az.: C-482/17). Es sei "unabdingbar", dass bei der Harmonisierung des Handels, in diesem Fall des Waffenhandels, "Erwägungen der öffentlichen Sicherheit" berücksichtigt werden. Halbautomatische Schusswaffen sind meist vollautomatische Waff ...
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