Verwaltungsgericht Göttingen sieht keinen Anschlusszwang bei weitreichend privatisierten Stadtwerken
Göttingen (jur). Eine weitgehende Privatisierung reduziert den Handlungsspielraum der Kommunen. Wenn die Stadt nicht wirklich ein Mitspracherecht im Eigenbetrieb hat, kann sie einen Anschlusszwang an vermeintlich kommunale Institutionen nicht mehr durchsetzen, wie das Verwaltungsgericht Göttingen mit zwei am Montag, den 2. Dezember 2019, verkündeten Beschlüssen (Az.: 3 B 179 und 181/19) entschieden hat. So wurde zunächst im Eilverfahren zwei Eigentümern im Göttinger Stadtteil Hetjershaus ...
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