Verwaltungsgericht Göttingen sieht keinen Anschlusszwang bei weitreichend privatisierten Stadtwerken

Göttingen (jur). Eine weitgehende Privatisierung reduziert den Handlungsspielraum der Kommunen. Wenn die Stadt nicht wirklich ein Mitspracherecht im Eigenbetrieb hat, kann sie einen Anschlusszwang an vermeintlich kommunale Institutionen nicht mehr durchsetzen, wie das Verwaltungsgericht Göttingen mit zwei am Montag, den 2. Dezember 2019, verkündeten Beschlüssen (Az.: 3 B 179 und 181/19) entschieden hat. So wurde zunächst im Eilverfahren zwei Eigentümern im Göttinger Stadtteil Hetjershaus ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2OI0cEA
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt