Laut BVerwG Leipzig spricht vordringlicher Bedarf maßgeblich gegen Baustopp
Leipzig (jur). Ein vorübergehender Baustopp von Bahnstrecken, denen der Gesetzgeber einen "dringenden Bedarf" zuschreibt, ist nur erschwert zu erreichen. Denn das Interesse des Gesetzgebers an einem zügigen Bauen spricht "maßgeblich" gegen eine aufschiebende Wirkung der Klagen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag, den 23. Dezember 2019 verkündeten Beschluss über den Ausbau der Bahnstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven (Az.: 7 VR 5.19 u.a.) entschieden hat. Der neue Conta ...
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