Ursprungsschutz des „Aceto Balsamico di Modena“ wird von EuGH begrenzt

Luxemburg (jur). Deutsche Hersteller dürfen die italienischen Begriffe "Aceto" und "Balsamico" für Essigprodukte verwenden. Dies verstößt nicht gegen den Ursprungsschutz des "Aceto Balsamico di Modena", wie am Mittwoch, den 4. Dezember 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-432/18) entschieden wurde. Seit 1868 produziert die badische Firma Balema in Kehl am rechten Rheinufer gegenüber Straßburg verschiedene Essigprodukte aus badischen Weinen. "Theo der Essigbauer" ...

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