LSG Celle verpflichtet Sozialamt zur Kostenübernahme einer Autismustherapie
Celle (jur). Das Sozialamt muss die Autismustherapie für Grundschüler bezahlen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Die Leistung ist kostenprivilegiert, da es sich "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" handelt. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, den 16. Dezember 2019 verkündeten Urteil entschieden (Az. L 8 SO 240/18). Im konkreten Fall ging es um ein achtjähriges Mädchen, das von frühkindlichem Autismus betroffen war. E ...
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