Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam
Berlin (jur). Rechtsextreme Tattoos eines Lehrers müssen noch nicht sofort zu einer Kündigung führen. Vor einer Kündigung wegen des öffentlichen Zeigens der Tattoos muss erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden, urteilte am Mittwoch, 11. Dezember 2019, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin (Az.: 15 Sa 1496/19). In dem Rechtsstreit ging es um einen angestellten Lehrer im Land Brandenburg. Der Pädagoge hatte sich den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie die ...
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