Fluglinien haften für umgekippten heißen Kaffee
Luxemburg (jur). Fluggesellschaften können für jeden Unfall an Bord eines Flugzeugs haften. „Es ist nicht erforderlich, dass ein solcher Unfall mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhängt“, urteilte am Donnerstag, 19. Dezember 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Streit um einen umgekippten heißen Kaffee (Az.: C-532/18). Im konkreten Fall waren ein Vater und seine Tochter aus Österreich mit der österreichischen, inzwischen insolventen Fluglinie Niki Luftfahrt ...
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