Kein Online-Verkauf "gebrauchter" E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers

Luxemburg (jur). Ein „Leseklub“, der einer Vielzahl von Nutzern ein E-Book zum Herunterladen anbietet, benötigt hierfür die Erlaubnis des Urhebers. Denn auch, wenn immer nur ein Nutzer gleichzeitig das „gebrauchte“ E-Book lesen kann, handelt es sich um eine „öffentliche Wiedergabe“ wie am Donnerstag, 19. Dezember 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines niederländischen Leseklubs entschied (Az.: C-263/18). Der von dem Unternehmen Tom Kabinet gegründe ...

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