OLG Frankfurt/Main spricht Schmerzensgeld wegen Verletzung der Schweigepflicht zu

Frankfurt am Main (jur). Ein Arzt, der dem Patienten eine Rechnung oder eine Mahnung auf das Faxgerät des Arbeitgebers schickt, verletzt seine Schweigepflicht. Mit Beschluss vom Montag, den 16. Dezember 2019, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einer Patientin nach einer Botox-Behandlung eine Schmerzensgeldleistung von 1.200 Euro (Ref.: 8 U 164/19) zugesprochen. In dem Streitfall hatte ein Arzt eine Frau mit zwei Injektionen von Botox im Gesicht behandelt. Die Patientin war mit d ...

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