SG Osnabrück bestätigt für Merkzeichen „aG“ hohe Anforderungen an Gehbehinderung

Osnabrück (jur). Eine gehbehinderte Person mit einem Behinderungsgrad von 80 darf nicht automatisch Behindertenparkplätze nutzen. Das dafür erforderliche Merkzeichen "aG" wird nur dann vergeben, wenn ein Invaliditätsgrad von 80 nur durch mobilitätsbezogene Einschränkungen erreicht wird, wie das Sozialgericht Osnabrück (SG) in einem am Mittwoch, den 18. Dezember 2019, verkündeten Gerichtsbescheid (Az.: S 30 SB 543/17) entschieden hat. Die Angst vor Stürzen reicht nicht aus. Die jetzt 80 ...

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